Kolpingsfamilien, die Bildungsangebote im Rahmen von Abend- Tages-, Wochenendveranstaltungen oder Kursen anbieten, haben die Möglichkeit, aus Mitteln des Landes NRW (Weiterbildungsgesetz (WbG, Kinder- und Jugend-Förderplan (KJP)) oder aus Bistumsmitteln Zuschüsse zu beantragen.
Zu den nötigen Voraussetzungen beraten wir gerne!
In unseren Praxispäckchen findet ihr Themen und Referent:innen für Bildungsangebote, die ihr vor Ort anbieten könnt: Praxispäckchen
Die aktuellen politischen Entwicklungen machen deutlich, dass unsere Demokratie weniger selbstverständlich ist als gedacht. Sie muss eingeübt, gepflegt und geschützt werden.
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster hat sich daher für das Jahr 2024 den Schwerpunkt „Demokratieförderung und Stärkung der Zivilgesellschaft“ gesetzt. Für die Umsetzung dieses Projekts stehen Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Auch Kolpingsfamilien (aus NRW) können Mittel für eigene Veranstaltungen beantragen. Gefördert werden Veranstaltungen in folgenden Themenbereichen:
Wer eine passende Veranstaltung plant, kann mithilfe einer kurzen Beschreibung in diesem Formular Mittel beantragen. Die Kosten können bis zu 100 % übernommen werden. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel durch die Diözesanstelle.
Voraussichtlich wird der Schwerpunkt im Jahr 2025 weitergeführt.
Bei Fragen wendet euch an: Carolin Olbrich carolin.olbrich@kolping-ms.de, 02541 803-443
Abrechnung WBG und Bistum
Programmgestaltung WbG und Bistum
Kolping-Bildungswerk Diözesanverband
Münster GmbH
Gerlever Weg 1
D-48653 Coesfeld
Telefon: 02541 / 803-473
Telefax: 02541 / 803-415
bildung@kolping-ms.de
Kontaktformular
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.